WIE BEARBEITET MAN EINEN DBA-FALL?

 

1. WOHNSITZ/SITZ:

Wo ist der Steuerpflichtige ansässig? Artikel 4

2. DBA-FALL:

Handelt es sich überhaupt um einen DBA-Fall? Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige in dem einen Staat ansässig ist und Einkommen aus dem anderen Staat bezieht.

3. EINKUNFTSART:

Bestimmen Sie den Artikel mit der einschlägigen Einkunftsart. Die wichtigsten:

Artikel 6 Vermietung
Artikel 7 Gewerbebetrieb
Artikel 10 Dividenden
Artikel 11 Zinsen
Artikel 13 Veräußerungsgewinne
Artikel 15 Gehälter
Artikel 18 Ruhegehälter
Artikel 21 Andere Einkünfte

4. BESTEUERUNGSRECHT:

Ermitteln Sie für die jeweilige Einkunftsart, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. In den einzelnen Artikel meint ‘der eine Vertragsstaat’ den Staat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, und ‘der andere Vertragsstaat’ den Staat, aus dem die Einkunft herrührt.

Sie erleichtern sich das Verständnis, wenn Sie ‘Deutschland’ und ‘Dänemark’ in den Wortlaut hineindenken, zum Beispiel in Artikel 6: “Einkünfte, die eine in Deutschland ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen bezieht, das in Dänemark liegt, können in Dänemark besteuert werden.”

5. FREISTELLUNG MIT PROGRESSIONSVORBEHALT ODER ANRECHNUNG?

Wenn Deutschland nicht das Besteuerungsrecht hat, bestimmen Sie, nach welcher Methode Deutschland die Doppelbesteuerung vermeidet: Artikel 24 Abs. 1